Auf der Expo-Real haben wir von einer Asset Managerin Folgendes gehört: „Bis wir unseren Mustermietvertrag übersenden, läuft es immer sehr gut in der Kommunikation mit den Mietinteressenten. Und ab dann geht es bergab.“ Wir glauben, dass sie mit diesem Phänomen nicht allein dasteht.

Oftmals verständigen sich die Vertragsparteien für ihr geplantes Geschäft zunächst formlos, partnerschaftlich und lösungsorientiert auf all das, was ihnen wichtig ist und wesentlich erscheint. Sie stimmen sich über den Vertragsgegenstand, die wechselseitigen Verantwortlichkeiten und kommerzielle Eckdaten ab. Sie haben Freude an dem neuen Projekt und konzentrieren sich auf den sogenannten „happy path“ – den Weg des Gelingens des Vertrages.

Ist es wirklich notwendig, dass der sodann ins Feld geführte Vertragsentwurf das entstandene Miteinander der Parteien wieder aushebelt? Oder gar Misstrauen schürt? Das passiert in der Praxis z.B. bei Gewerberaummietverträgen ganz regelmäßig durch folgende Charakteristika des Vertrages:

  • Der Vertrag strotzt nur so von Bandwurmsätzen, die man mehrfach lesen muss, um sie zu verstehen.
  • Der Vertrag enthält viele juristische Begriffe und Formulierungen, die einer „Übersetzung“ bedürfen.
  • Vielerlei Regelungen fokussieren sich auf ein Scheitern des Vertrages und versuchen die Risiken hierfür (vorwiegend) einer Partei aufzubürden.

Unverständnis und Unklarheiten führen zu Misstrauen, was sich nicht selten in den Vertragsverhandlungen und später auch in der Verwaltung der Verträge niederschlägt. Wenn eine Person nicht versteht, was sie liest, oder sich nicht sicher ist, ob bzw. wie sehr eine Regelung zu ihrem Nachteil gereicht, ist das Vertrauen dahin. Man rechnet förmlich damit, dass das Gegenüber „uns über den Tisch ziehen“ oder „uns ein faules Ei ins Nest legen will“ und versucht ab diesem Zeitpunkt im Zweifel genau dasselbe zu tun. Los geht das Hin und Her der Vertragsüberarbeitungen mit diesem argwöhnischen Unterton – leider oft auch befeuert von uns Jurist*innen.

Das geht unserer Meinung nach auch anders. Verträge können dort ansetzen, wo Vermieter und Mieter in der Vertragsanbahnung aufgehört haben. Sie können dem Geist des Miteinanders entspringen und echte Grundlage für eine partnerschaftliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit sein. Hierbei gibt es konkrete Änderungen, die man an Sprache und Struktur des Vertrages vornehmen kann, um Klarheit und Transparenz zu schaffen. Mehr noch geht es aber um die Einstellung der Beteiligten und nicht zuletzt der rechtlichen Berater*innen, die sich fragen sollten: „Soll mein Vertrag Bremse oder doch lieber Beschleuniger des Geschäfts sein?“

Sollen auch Ihre Verträge „Beschleuniger“ sein und fragen Sie sich, wie sich Ihre Vertragspraxis verändern könnte? Dann vereinbaren Sie doch gerne einen kostenfreien und unverbindlichen Termin mit uns.

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