Konfliktlösung

Konflikte lassen sich nicht immer vermeiden, müssen aber nicht zwangsläufig vor Gericht enden. Wir helfen, die Situation frühzeitig einzuordnen, eine klare Strategie zu entwickeln und den Weg zu finden, der Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen bestmöglich schützt. Ist ein Gerichtsverfahren erforderlich, vertreten wir Sie mit demselben Fokus auf Klarheit, Effizienz und das für Ihr Unternehmen bestmögliche Ergebnis.

Von der ersten Einschätzung bis zur Lösung.

  • Einschätzung und Strategie

    Wenn sich ein Konflikt abzeichnet, geht es zunächst darum zu verstehen, wo Sie stehen und was Sie erreichen wollen. Wir bewerten die rechtliche Ausgangslage, den wirtschaftlichen Kontext und die bestehenden Optionen und entwickeln daraus eine klare Strategie für das weitere Vorgehen.

    Manchmal ist dafür eine klare Position erforderlich. In anderen Fällen lässt sich mit einer pragmatischen Einigung mehr erreichen.

  • Außergerichtliche Verhandlung und Einigung

    Viele Konflikte lassen sich ohne Gerichtsverfahren lösen. Wir übernehmen Verhandlungen, Vergleichsgespräche und die Korrespondenz mit der Gegenseite und behalten dabei sowohl die rechtliche Ausgangslage als auch das wirtschaftliche Ziel im Blick.

  • Prozessführung und Vollstreckung

    Wird ein Gerichtsverfahren erforderlich, vertreten wir Sie durch den gesamten Prozess bis hin zur Vollstreckung. Wir erläutern die prozessualen Möglichkeiten verständlich und sorgen dafür, dass Sie jederzeit wissen, was der nächste Schritt für das Verfahren, die Kosten und die damit verbundenen Risiken bedeutet.

Konflikte rund um die Immobilie.

  • Mietverhältnisse und Asset Management

    Wir beraten bei Konflikten aus gewerblichen Mietverhältnissen und dem laufenden Asset Management, etwa zu Miete und Betriebskosten, Mängeln, baulichen Veränderungen, Untervermietung, Optionen und Kündigungen sowie bei Rückgabe und Rückbau.

  • Bau und Projektentwicklung

    Wir beraten bei Konflikten im Zusammenhang mit Bau- und Projektentwicklungsprojekten, etwa zu Nachträgen, Mehrkosten, Verzögerungen, Mängeln, Abnahme, Sicherheiten und Vergütung. Wo immer möglich, suchen wir nach Lösungen, die Ihre Position sichern und gleichzeitig das Projekt auf Kurs halten.

  • Eigentum und Transaktionen

    Wir beraten auch bei Streitigkeiten rund um Immobilieneigentum und Transaktionen, etwa bei Ansprüchen aus Kaufverträgen, Dienstbarkeiten, nachbarrechtlichen Themen und Vereinbarungen über die Nutzung oder Entwicklung von Grundstücken.

Questions

Was Mandanten häufig wissen möchten.

  • Empfehlen Sie bei Streitigkeiten immer ein Gerichtsverfahren?

    Nein. Ein Gerichtsverfahren ist eine Möglichkeit, aber nicht automatisch der beste Weg. Wir betrachten zunächst Ihre rechtliche Position, Ihre wirtschaftlichen Ziele, den zu erwartenden Zeit- und Kostenaufwand sowie realistische Alternativen. Ist eine außergerichtliche Lösung sinnvoller, sagen wir das auch. Ist ein Gerichtsverfahren der richtige Weg, verfolgen wir diesen konsequent.

  • Können Sie auch einen bereits laufenden Rechtsstreit übernehmen?

    Ja. Wir können in einen bereits laufenden Konflikt oder ein Gerichtsverfahren einsteigen, den bisherigen Verlauf prüfen und die weitere Strategie und Vertretung übernehmen. Wir sagen Ihnen klar, wo das Verfahren steht und welches weitere Vorgehen wir empfehlen.

  • Was kostet die Beratung bei einem Rechtsstreit?

    Bei Rechtsstreitigkeiten, deren Aufwand von Natur aus schwer abzuschätzen ist, rechnen wir unsere Beratung grundsätzlich nach Zeitaufwand zu unseren vereinbarten Stundensätzen ab. Bei gerichtlichen Verfahren gelten zusätzlich die gesetzlichen Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Liegt die gesetzliche Vergütung für ein Verfahren über der Vergütung nach Zeitaufwand, rechnen wir nach RVG ab. Über die voraussichtlichen Kosten und Kostenrisiken sprechen wir mit Ihnen, bevor wir die nächsten Schritte einleiten.

  • Gibt es immobilienrechtliche Streitigkeiten, die Sie nicht übernehmen?

    Ja. Unsere Beratung bei Rechtsstreitigkeiten konzentriert sich auf gewerbliche Immobilien. Wir übernehmen keine wohnraummietrechtlichen Streitigkeiten und vertreten nicht bei Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern oder innerhalb von Wohnungseigentümergemeinschaften.

Lassen Sie uns über Ihren Fall sprechen.

Ob sich ein Konflikt gerade erst abzeichnet oder bereits in vollem Gange ist: Erzählen Sie uns, worum es geht und was Sie erreichen möchten. Wir helfen Ihnen, die Optionen einzuordnen und den richtigen nächsten Schritt zu wählen.