An- und Verkäufe

Bei Immobilientransaktionen braucht es vor allem eines: eine klare Grundlage für gute Entscheidungen. Wir begleiten Käufer und Verkäufer durch den gesamten Ankaufs- bzw. Verkaufsprozess und konzentrieren uns auf die rechtlichen Themen, die für den Deal wirklich relevant sind. In der Due Diligence zeigen wir deshalb nicht nur Risiken auf, sondern ordnen sie ein und geben klare Empfehlungen für den Umgang damit.

Von der Due Diligence bis zum Closing.

  • Due Diligence und Risikobewertung

    Für Käufer prüfen wir das Grundstück, die bestehenden Mietverträge und alle relevanten Dokumente und Informationen. Dabei unterscheiden wir klar zwischen wesentlichen Risiken und weniger kritischen Punkten, zeigen die jeweiligen Auswirkungen auf und geben konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.

    Verkäufer unterstützen wir bei der Vorbereitung der Transaktion durch eine Vendor Due Diligence, Fact Books und einen gut strukturierten Datenraum. So lassen sich mögliche Themen frühzeitig erkennen und Verzögerungen im Verkaufsprozess vermeiden.

  • Kaufverträge und Verhandlungen

    Die Ergebnisse der Due Diligence müssen sich im Deal wiederfinden. Wir sorgen dafür, dass identifizierte Risiken im Kaufvertrag angemessen berücksichtigt werden – etwa durch konkrete Regelungen, Garantien, Freistellungen, Vollzugsbedingungen oder den Kaufpreismechanismus. Dabei behalten wir nicht nur die rechtlichen Details im Blick, sondern auch das wirtschaftliche Ziel der Transaktion und eine praktikable Umsetzung.

  • Beurkundung, Closing und Vollzug

    Wir begleiten die Transaktion bis zum vollständigen Vollzug. Wir bereiten die Beurkundung vor, behalten Vollzugsbedingungen und offene Punkte im Blick und koordinieren uns eng mit dem Notariat und den weiteren Beteiligten. Auch nach dem Closing begleiten wir die weitere Abwicklung bis zur Eigentumsumschreibung im Grundbuch.

Wen wir bei Immobilientransaktionen beraten.

  • Investoren und Asset Manager

    Wir beraten institutionelle und private Investoren sowie Asset Manager beim An- und Verkauf von Einzelobjekten und Portfolios über alle Assetklassen hinweg – auf Käufer- wie auf Verkäuferseite.

  • Projektentwickler und Eigentümer

    Wir begleiten Projektentwickler und Eigentümer beim Ankauf von Grundstücken und Entwicklungsflächen ebenso wie beim Verkauf laufender oder abgeschlossener Projekte. Bei Bedarf geht unsere Beratung über die eigentliche Transaktion hinaus – von Fragen des Planungs- und Baurechts über Dienstbarkeiten und Zuwegungen bis zu öffentlich-rechtlichen oder Nachbarvereinbarungen.

  • Unternehmen

    Wir beraten Unternehmen auch außerhalb klassischer Asset Deals – etwa zu den immobilienrechtlichen Aspekten von Share Deals und Unternehmenstransaktionen oder beim An- und Verkauf eigener Betriebsimmobilien.

Questions

Was Mandanten häufig wissen möchten.

  • Wie läuft Ihre Due Diligence ab?

    Wir stimmen den Umfang und die Schritte unserer Due Diligence auf die Immobilie und die konkrete Transaktion ab. Statt Prüfungsergebnisse nur aufzulisten, bewerten wir ihre Relevanz, zeigen auf, was sie für den Deal bedeuten, und geben klare Empfehlungen für den Umgang damit. Und weil ein Bericht nur dann etwas bringt, wenn er auch gelesen wird, bereiten wir unsere Ergebnisse so auf, wie es für Sie am besten funktioniert.

  • Was kostet die Beratung bei einem An- oder Verkauf?

    Das hängt von Größe und Komplexität der Transaktion und dem Umfang unserer Beratung ab. Für klar definierte Teile einer Transaktion können wir häufig vorab einen Festpreis oder ein Budget vereinbaren. Ist der Aufwand weniger gut planbar, rechnen wir nach Stunden ab. In jedem Fall stimmen wir das Vergütungsmodell vorab mit Ihnen ab und sprechen mit Ihnen, wenn sich im Laufe der Transaktion etwas ändert.

  • Beraten Sie auch bei Share Deals?

    Ja. Wir beraten bei Share Deals zu den immobilienrechtlichen Themen, insbesondere bei der Due Diligence und den immobilienbezogenen Regelungen der Transaktionsdokumentation. Soweit gesellschafts-, steuer- oder andere spezialrechtliche Beratung erforderlich ist, holen wir auf Wunsch bewährte Partnerkanzleien mit an Bord und koordinieren die Zusammenarbeit – so erhalten Sie die rechtliche Beratung für die Transaktion aus einer Hand.

  • Beraten Sie auch zum öffentlichen Bau- und Planungsrecht?

    Ja. Soweit im Rahmen einer Transaktion Fragen des Planungs-, Bau- oder sonstigen öffentlichen Rechts relevant werden, beziehen wir diese in unsere Beratung ein. Das umfasst beispielsweise planungs- und genehmigungsrechtliche Themen, städtebauliche Verträge und andere Vereinbarungen mit Behörden. Bei hochspezialisierten Fragestellungen greifen wir bei Bedarf auf Experten aus unserem Netzwerk zurück.

Sprechen wir über Ihre Transaktion.

Ob An- oder Verkauf oder die Vorbereitung Ihrer nächsten Transaktion: Erzählen Sie uns kurz, worum es geht, und wir schauen, wie wir Sie dabei unterstützen können.