Frequently Asked Questions
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Welche Arten von Projektentwicklungen beraten Sie?
Wir beraten Projektentwicklungen über alle Assetklassen und in ganz unterschiedlichen Größenordnungen, vom Neubau oder der Modernisierung einer einzelnen Logistik- oder Gewerbeimmobilie bis zur komplexen Quartiersentwicklung mit mehreren Gebäuden, Infrastruktur und Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr. Entscheidend ist für uns nicht die Art oder Größe des Projekts, sondern zu verstehen, wie es funktioniert und welche rechtliche Unterstützung es braucht.
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Beraten Sie sowohl Vermieter als auch Mieter?
Ja. Wir beraten Vermieter und Eigentümer ebenso wie Mieter und Betreiber in unterschiedlichsten Assetklassen. Die Erfahrung auf beiden Seiten des Verhandlungstisches hilft uns, die jeweiligen wirtschaftlichen Interessen zu verstehen und schnell zu erkennen, wo es in der Verhandlung wirklich darauf ankommt und wo pragmatische Lösungen möglich sind.
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Was ist ein Playbook und wann ist es nützlich?
Ein Playbook ist ein praktischer Leitfaden für Ihre wiederkehrenden Mietvertragsverhandlungen. Es legt für die wichtigsten Themen fest, was Sie erreichen möchten, wo Sie Kompromisse eingehen können und was Sie nicht akzeptieren wollen. Besonders hilfreich ist es, wenn Sie viele Mietverträge verhandeln (z.B. als Einzelhändler oder Betreiber) oder sicherstellen möchten, dass unterschiedliche Personen dabei nach denselben Grundsätzen vorgehen.
Beispiele finden Sie in unseren Case Studies.
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Was kostet die Beratung?
Das hängt davon ab, wobei Sie uns brauchen. Für klar definierte Projekte, etwa die Verhandlung eines neuen Mietvertrags oder die Entwicklung eines Mustermietvertrags, vereinbaren wir häufig einen Festpreis. Ist der Aufwand weniger gut planbar, rechnen wir nach Stunden ab. In jedem Fall stimmen wir das Vergütungsmodell vorab mit Ihnen ab und sprechen mit Ihnen, wenn sich im Laufe des Mandats etwas ändert.
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Wie läuft die Erstellung eines Mustermietvertrags ab?
Zunächst schauen wir uns Ihre bestehenden Verträge, wiederkehrende Verhandlungsthemen und internen Prozesse an. In einem Workshop definieren wir gemeinsam Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Standards und wie das neue Muster in der Praxis funktionieren soll. Anschließend entwickeln und verfeinern wir den Mustermietvertrag gemeinsam mit Ihnen und ergänzen ihn bei Bedarf um ein Playbook oder Vertragserstellungssoftware für künftige Verhandlungen.
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Wie läuft Ihre Due Diligence ab?
Wir stimmen den Umfang und die Schritte unserer Due Diligence auf die Immobilie und die konkrete Transaktion ab. Statt Prüfungsergebnisse nur aufzulisten, bewerten wir ihre Relevanz, zeigen auf, was sie für den Deal bedeuten, und geben klare Empfehlungen für den Umgang damit. Und weil ein Bericht nur dann etwas bringt, wenn er auch gelesen wird, bereiten wir unsere Ergebnisse so auf, wie es für Sie am besten funktioniert.
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Was kostet die Beratung bei einem An- oder Verkauf?
Das hängt von Größe und Komplexität der Transaktion und dem Umfang unserer Beratung ab. Für klar definierte Teile einer Transaktion können wir häufig vorab einen Festpreis oder ein Budget vereinbaren. Ist der Aufwand weniger gut planbar, rechnen wir nach Stunden ab. In jedem Fall stimmen wir das Vergütungsmodell vorab mit Ihnen ab und sprechen mit Ihnen, wenn sich im Laufe der Transaktion etwas ändert.
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Beraten Sie auch bei Share Deals?
Ja. Wir beraten bei Share Deals zu den immobilienrechtlichen Themen, insbesondere bei der Due Diligence und den immobilienbezogenen Regelungen der Transaktionsdokumentation. Soweit gesellschafts-, steuer- oder andere spezialrechtliche Beratung erforderlich ist, holen wir auf Wunsch bewährte Partnerkanzleien mit an Bord und koordinieren die Zusammenarbeit – so erhalten Sie die rechtliche Beratung für die Transaktion aus einer Hand.
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Beraten Sie auch zum öffentlichen Bau- und Planungsrecht?
Ja. Soweit im Rahmen einer Transaktion Fragen des Planungs-, Bau- oder sonstigen öffentlichen Rechts relevant werden, beziehen wir diese in unsere Beratung ein. Das umfasst beispielsweise planungs- und genehmigungsrechtliche Themen, städtebauliche Verträge und andere Vereinbarungen mit Behörden. Bei hochspezialisierten Fragestellungen greifen wir bei Bedarf auf Experten aus unserem Netzwerk zurück.
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Können Sie uns auch mit anderen Projektbeteiligten vernetzen?
Ja. Über die Jahre haben wir ein starkes Netzwerk in der Immobilienbranche aufgebaut – von Architekten und Planern über Makler und Investoren bis zu GU/GÜ und weiteren Spezialisten. Wo es sinnvoll ist, stellen wir gerne den Kontakt her und bringen die richtigen Beteiligten für Ihr Projekt zusammen.
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Was kostet die Beratung bei einer Projektentwicklung?
Das hängt vom Projekt und dem Umfang unserer Beratung ab. Für klar definierte Leistungen, etwa die Gestaltung oder Verhandlung eines bestimmten Vertrags, können wir häufig vorab einen Festpreis oder ein Budget vereinbaren. Bei laufender Projektbegleitung rechnen wir in der Regel nach Stunden ab. In jedem Fall stimmen wir das Vergütungsmodell vorab mit Ihnen ab.
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Beraten Sie auch, wenn es in einem Projekt Probleme gibt?
Ja. Verzögerungen, Mehrkosten, Nachträge, Mängel und Meinungsverschiedenheiten gehören bei vielen Projektentwicklungen dazu. Wir helfen, die Situation einzuordnen, Ihre Position zu sichern und praktikable Lösungen zu finden, die das Projekt möglichst auf Kurs halten. Und wenn sich ein Streit nicht vermeiden lässt, übernehmen wir auch die weitere Auseinandersetzung.
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Empfehlen Sie bei Streitigkeiten immer ein Gerichtsverfahren?
Nein. Ein Gerichtsverfahren ist eine Möglichkeit, aber nicht automatisch der beste Weg. Wir betrachten zunächst Ihre rechtliche Position, Ihre wirtschaftlichen Ziele, den zu erwartenden Zeit- und Kostenaufwand sowie realistische Alternativen. Ist eine außergerichtliche Lösung sinnvoller, sagen wir das auch. Ist ein Gerichtsverfahren der richtige Weg, verfolgen wir diesen konsequent.
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Können Sie auch einen bereits laufenden Rechtsstreit übernehmen?
Ja. Wir können in einen bereits laufenden Konflikt oder ein Gerichtsverfahren einsteigen, den bisherigen Verlauf prüfen und die weitere Strategie und Vertretung übernehmen. Wir sagen Ihnen klar, wo das Verfahren steht und welches weitere Vorgehen wir empfehlen.
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Was kostet die Beratung bei einem Rechtsstreit?
Bei Rechtsstreitigkeiten, deren Aufwand von Natur aus schwer abzuschätzen ist, rechnen wir unsere Beratung grundsätzlich nach Zeitaufwand zu unseren vereinbarten Stundensätzen ab. Bei gerichtlichen Verfahren gelten zusätzlich die gesetzlichen Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Liegt die gesetzliche Vergütung für ein Verfahren über der Vergütung nach Zeitaufwand, rechnen wir nach RVG ab. Über die voraussichtlichen Kosten und Kostenrisiken sprechen wir mit Ihnen, bevor wir die nächsten Schritte einleiten.
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Gibt es immobilienrechtliche Streitigkeiten, die Sie nicht übernehmen?
Ja. Unsere Beratung bei Rechtsstreitigkeiten konzentriert sich auf gewerbliche Immobilien. Wir übernehmen keine wohnraummietrechtlichen Streitigkeiten und vertreten nicht bei Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern oder innerhalb von Wohnungseigentümergemeinschaften.
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Ist ein Termin zum Kennenlernen oder ein (kostenpflichtiges) Erstgespräch das Richtige für mein Anliegen?
Ein Termin zum Kennenlernen ist die richtige Wahl, wenn es zunächst darum geht, uns kennenzulernen, das Anliegen kurz vorzustellen und herauszufinden, ob Bohardien die passende Kanzlei für Sie ist. Der 15-minütige Termin ist kostenlos und beinhaltet keine rechtliche Beratung.
Ein kostenpflichtiges Erstgespräch eignet sich dagegen, wenn bereits eine konkrete rechtliche Frage oder ein klar abgrenzbares Thema besprochen und eine erste anwaltliche Einschätzung eingeholt werden soll. Ein Erstgespräch kann über das Kontaktformular angefragt werden.
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Wie werden Leistungen angeboten und abgerechnet?
Das hängt vom jeweiligen Mandat ab. Grundsätzlich rechnen wir nach Zeitaufwand ab, bieten bei hinreichend klar abgrenzbaren Leistungen aber auch Festpreise oder Kostenobergrenzen an. Vor Beginn der Beratung stimmen wir den vorgesehenen Leistungsumfang und die Vergütung transparent ab.
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In welchen Sprachen berät Bohardien?
Wir beraten auf Deutsch und Englisch und begleiten regelmäßig Mandate mit internationalen Mandanten, Investoren und anderen Beteiligten.
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Arbeitet Bohardien auch mit internen Rechtsabteilungen und anderen Beratern zusammen?
Ja. Wir arbeiten regelmäßig als Teil größerer Projektteams und ergänzen interne Rechtsabteilungen oder andere externe Berater mit spezialisierter immobilienrechtlicher Expertise. Welche Rolle wir dabei übernehmen, richtet sich nach dem jeweiligen Projekt und dem konkreten Beratungsbedarf.
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Gibt es immobilienrechtliche Angelegenheiten, in denen Bohardien nicht berät?
Ja. Auch innerhalb des Immobilienrechts konzentrieren wir uns bewusst auf die Bereiche, in denen wir unsere Mandanten bestmöglich beraten können. Wir beraten daher nicht im Wohnraummietrecht auf Mieterseite, im Wohnungseigentumsrecht (WEG) oder in Schiedsverfahren. Auch die Prüfung von Nebenkostenabrechnungen übernehmen wir grundsätzlich nur für bestehende Mandanten.
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Berät Bohardien auch Mandanten außerhalb Deutschlands?
Ja. Wir beraten ausschließlich im deutschen Recht, unsere Mandanten können jedoch überall auf der Welt ansässig sein. Internationale Mandanten begleiten wir bei ihren Immobilienprojekten in Deutschland auf Deutsch oder Englisch.