Die Nebenkostenabrechnung gehört zu den Themen, die Vermieter, Hausverwalter und Mieter Jahr für Jahr beschäftigen. Dabei sind es häufig nicht die großen rechtlichen Fragen, sondern kleine Unachtsamkeiten, die später zu Beanstandungen, Nachfragen oder sogar gerichtlichen Auseinandersetzungen führen.
Ein Blick auf typische Fehler lohnt sich daher.
Wohnraummietrecht: Kabelgebühren haben ausgedient
Ein Fehler, der uns in der Praxis weiterhin regelmäßig begegnet, betrifft die Umlage von Kabelgebühren auf die Mieter. Mit dem Wegfall des sogenannten „Nebenkostenprivilegs“ dürfen die Kosten für den Kabel-TV-Anschluss bei Wohnraummietverhältnissen grundsätzlich nicht mehr über die Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden.
Trotz dieser Gesetzesänderung finden sich entsprechende Positionen noch immer in zahlreichen Nebenkostenabrechnungen. Teilweise geschieht dies aus Gewohnheit, teilweise weil alte Abrechnungsmuster unverändert weiterverwendet werden. Für Vermieter kann dies unangenehme Folgen haben: Mieter sind berechtigt, unzulässig abgerechnete Kabelkosten zurückzuweisen, was nicht selten zu Diskussionen und Korrekturen führt. Die Kosten bleiben beim Vermieter hängen.
Wer Wohnraummietobjekte verwaltet, sollte daher bestehende Abrechnungsprozesse und Vorlagen überprüfen und gegebenenfalls an die aktuelle Rechtslage anpassen.
Gewerberaummietrecht: Der Mietvertrag entscheidet
Im Gewerberaummietrecht liegt die Fehlerquelle häufig an anderer Stelle. Anders als im Wohnraummietrecht gibt es hier keinen festen Katalog umlagefähiger Betriebskosten, der automatisch gilt. Maßgeblich ist vielmehr die vertragliche Vereinbarung zwischen den Parteien.
Ein häufiger Fehler besteht darin, Kostenpositionen abzurechnen, die im Mietvertrag nicht ausdrücklich oder nicht ausreichend klar geregelt sind. Besonders streitanfällig sind dabei Verwaltungsaufwendungen, Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten oder sogenannte Center-Management-Kosten in Einkaufszentren.
Nicht alles, was wirtschaftlich sinnvoll erscheint oder tatsächlich anfällt, kann automatisch auf den Mieter umgelegt werden. Fehlt eine wirksame vertragliche Grundlage, bleibt der Vermieter häufig auf den Kosten sitzen.
Unser Praxistipp
Vor dem Versand einer Nebenkostenabrechnung lohnt sich ein kritischer Blick auf die einzelnen Positionen. Sind alle Kosten umlagefähig? Entsprechen sie den gesetzlichen Vorgaben beziehungsweise den vertraglichen Vereinbarungen? Wurde der richtige Verteilerschlüssel verwendet?
Eine sorgfältig erstellte Nebenkostenabrechnung spart oft mehr Zeit, Geld und Nerven als die spätere Auseinandersetzung über vermeidbare Fehler. Denn bei Nebenkosten gilt wie so oft: Die Details machen den Unterschied – und das fängt schon bei der Vertragsgestaltung an.
Sie haben Fragen zu einer Nebenkostenabrechnung oder möchten bestehende Mietverträge auf mögliche Risiken überprüfen lassen? Vereinbaren Sie gerne ein unverbindliches Gespräch und wir erzählen Ihnen, wie wir Sie unterstützen können!